Verhaltensempfehlungen für den Sportbetrieb und die Freibadsaison im Bayern 07
Mit dem Inkrafttreten der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im April 2022 wurden alle rechtlichen Vorgaben zur Bekämpfung der Corona Pandemie aufgehoben. Daher kann die Freibadsaison und der Sportbetrieb ohne Beschränkungen stattfinden.