Weitere Lockerungen für den Sportbetrieb im Bayern 07

Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wurde seit dem 17. Februar 2022 in folgenden Punkten für den Sport angepasst:

  • Für die aktive Teilnahme am Indoor- und Outdoor-Sportbetrieb gilt die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet).
  • Für Zuschauerinnen und Zuschauer (auch beim Training) gilt anstatt 2G+ nun die 2G-Regelung.
  • Dank der neuen Beschlüsse können nun auch ungeimpfte Personen mit einem Testnachweis wieder am Sportbetrieb teilnehmen.
 

Die zuständigen Abteilungsleitungen bzw. Übungsleitungen informieren euch zudem, wie der Zutritt möglich ist und wer die verpflichtende Kontrolle und Dokumentation der Zugangsvoraussetzungen durchführt.

Umkleiden, Duschen und Toiletten dürfen weiterhin von allen Sportlern/Sportlerinnen, genutzt werden.

Bleibt gesund!