Lockerungen für den Sportbetrieb im Bayern 07

 

Nach der 14. Bayerischen Infektionsschutzverordnung ergeben sich folgende positive Neuerungen für den Sport, die seit Donnerstag den 2. September bis einschließlich Mittwoch den 1. Oktober 2021 gelten:

Hygienevorschriften und 3G-Regelung
  • Das erfreulichste vorweg: Unsere Sportstätte kann im Herbst/ Winter geöffnet bleiben und die Sportausübung Indoor als auch Outdoor ist ohne Gruppenbegrenzung möglich.

 

  • Bitte beachtet bei Outdoor-Sportangeboten die schon geltenden Hygienevorschriften und bei Indoor-Sportangeboten die 3G-Regelung.

 

  • Ab einer 7-Tage-Infektionsinzidenz von über 35 im Landkreis oder in der kreisfeien Stadt gilt Indoor breitflächig der 3G-Grundsatz: Persönlichen Zugang haben deshalb nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete. Ausgenommen von der Regel sind Kinder bis sechs Jahren und Schüler, da an Schulen sowieso weiter regelmäßig getestet werden und dies über den „Schülerausweis“ dokumentiert wird.

 

Zeigt den Kurs-/Übungsleitern einfach kurz euren entsprechenden Nachweis. Danach könnt Ihr wie gewohnt mit dem Training starten.

Nicht-Geimpfte können sich hier testen lassen oder Ihr könnt euch natürlich auch einen Selbsttest mitbringen und diesen vor Ort durchführen.

Maskenpflicht

Die FFP-2-Maskenpflicht entfällt. Die medizinische Maske („OP-Maske“) ist der neue Maskenstandard. Die Maskenpflicht gilt weiterhin in Gebäuden/ geschlossenen Räumen und Outdoor im Eingangs-/ Begegnungsbereichen.

 

Die Innen- und Außengastronomie ist geöffnet – unser Vereinsrestaurant Bayern07er freut sich auf euren Besuch! 🙂