2G Regelung für den Indoor Sportbetrieb
Aufgrund der negativen Entwicklung der Corona-Fallzahlen und der damit verbundenen zunehmenden
Auslastung der Intensivbetten hat die Bayerische Staatsregierung die 14. BayIfSMV angepasst.
Seit dem 9. November ist daher auf folgende Punkte zu achten:
- als Maskenstandard gilt die FFP2-Maske (statt medizinischer Gesichtsmaske).
- Die Turnhalle, die bisher nach 3G-/3G Plus-Regeln zugänglich war, ist nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, sowie für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Bis zum 31.12.2021 sind 12 – 17 Jährige von der 2G Regelung für Sportangebote im Innenbereich, aufgrund der regelmäßigen Testungen in der Schule, ausgenommen.
Nicht betroffen von den Regelungen ist der Outdoor-Sport.
Umkleiden, Duschen und Toiletten dürfen natürlich weiterhin von allen Sportlern/Sportlerinnen, unabhängig von der 2G-Regel, genutzt werden.
Wir versuchen alles, was innerhalb des Infektionsschutzgesetztes möglich ist, möglich zu machen.
Bleibt gesund!