2G Regelung für den Indoor Sportbetrieb

 

Aufgrund der negativen Entwicklung der Corona-Fallzahlen und der damit verbundenen zunehmenden
Auslastung der Intensivbetten hat die Bayerische Staatsregierung die 14. BayIfSMV angepasst.

 

Seit dem 9. November ist daher auf folgende Punkte zu achten:

  • als Maskenstandard gilt die FFP2-Maske (statt medizinischer Gesichtsmaske).
  • Die Turnhalle, die bisher nach 3G-/3G Plus-Regeln zugänglich war, ist nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene,  sowie für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Bis zum 31.12.2021 sind 12 – 17 Jährige von der 2G Regelung für Sportangebote im Innenbereich, aufgrund der regelmäßigen Testungen in der Schule, ausgenommen.

 

Nicht betroffen von den Regelungen ist der Outdoor-Sport. 

Umkleiden, Duschen und Toiletten dürfen natürlich weiterhin von allen Sportlern/Sportlerinnen, unabhängig von der 2G-Regel, genutzt werden.

 

Wir versuchen alles, was innerhalb des Infektionsschutzgesetztes möglich ist, möglich zu machen.

Bleibt gesund!