Infos zu den aktuellen Corona Regelungen

Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 9. Februar 2022 verlängert.

Weiterhin werden die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown bis einschließlich 9. Februar 2022 ausgesetzt.

Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick:

  • Für den Sportbetrieb unter freiem Himmel gilt die 2G Regelung (die zusätzliche Testpflicht entfällt).
  • Indoor gilt weiterhin die 2G+ Regelung.
  • Dreifach-geimpfte Sportler benötigen unmittelbar (!) nach der Auffrischungsimpfung keinen zusätzlichen Testnachweis mehr  (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung).
  • Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).
  • In der Vereinshalle gilt eine Kapazitätsbegrenzung von 23 Personen.
 

Die zuständigen Abteilungsleitungen bzw. Übungsleitungen informieren euch zudem, wie der Zutritt möglich ist und wer die verpflichtende Kontrolle und Dokumentation der Zugangsvoraussetzungen durchführt. Von den Regelungen ist auch der Outdoor-Sport betroffen. 

Umkleiden, Duschen und Toiletten dürfen weiterhin von allen Sportlern/Sportlerinnen, genutzt werden.

Bleibt gesund!