2Gplus – Regelung für den gesamten Sportbetrieb

 

Aufgrund der weiter negativen Entwicklung der Corona-Fallzahlen und der damit verbundenen beängstigend zunehmenden Auslastung der Intensivbetten und der schon teilweisen Überbelastung des Gesundheitssystems hat die Bayerische Staatsregierung die 15. BayIfSMV erlassen.

Das hat zur Folge, dass es in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 1000 zu einschneidenden Einschränkungen für Ungeimpfte kommt, bei einer Inzidenz von mehr als 1000 muss der Sportbetrieb eingestellt werden.

Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in Nürnberg unter 1000, sodass folgende Regelungen auch auf unserem Vereinsgelände gelten:

  • Es gilt in geschlossenen Räumem vollumfängliche Maskenpflicht. Als Maskenstandard gilt die FFP2-Maske (statt medizinischer Gesichtsmaske).
  • Zutritt zum gesamten Vereinsgelände  haben nur noch Genesene und Geimpfte

    unter zusätzlicher Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses (Schnelltest).

    Ausnahmen:

    • All diejenigen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, erhalten unter Vorlage des entsprechenden ärztlichen Attests im Original sowie eines negativen Tests (PCR-Test) ebenfalls Zugang
    • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
    • Minderjährige Schülerinnen und Schüler zur eigenen Ausübung sportlicher Aktivitäten, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (ab 12 Jahre befristet bis 31.12.2021)
    • Noch nicht eingeschulte Kinder

  • Folgende Testnachweise sind laut Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gültig:
  1. PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, oder
  2. PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
  3. eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, vor Ort unter Aufsicht der Übungsleitung bzw. die von der Abteilungsleitung bestimmte Person, vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde. Bitte wendet auch an eure Abteilungsleitungen, ob ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht möglich ist.

Die zuständigen Abteilungsleitungen bzw. Übungsleitungen informieren euch zudem, wie der Zutritt möglich ist und wer die verpflichtende Kontrolle und Dokumentation der Zugangsvoraussetzungen durchführt. Von den Regelungen ist auch der Outdoor-Sport betroffen. 

Umkleiden, Duschen und Toiletten dürfen weiterhin von allen Sportlern/Sportlerinnen, genutzt werden.

Bleibt gesund!